Beispiele:

Fall 1:

Die 31 jährige Angestellte Tanja M. ist mit dem 35 jährigen Steffen M. verheiratet. Überaschend eröffnet ihr ihr Ehemann am 9. Juli 1997, daß er mit einer Arbeitskollegin ein Verhältnis habe und sich scheiden lassen wolle.

Tanja M. beschließt, um ihren Ehemann zu kämpfen. Sie versucht alles, um ihn zurück zu bekommen. Sie schafft es, ihren Mann zu einer Eheberatung zu überreden. Dennoch bleibt Steffen M. bei seiner Entscheidung.

Am 23. September wendet sich Tanja M. an die IFXEF mit der Bitte, ihre Energielage zu überprüfen. Der derzeitge Zonemaster der IFXEF kann bei ihr keine negativen Energieströme feststellen, jedoch einen Energiestrom bei Steffen M.

Die IFXEF kann den Energiestrom vom 2. Oktober bis zum 18. November umlenken. Da der Zonemaster Steffen M., der von der Anfrage seiner Frau nichts weiß, keine Ausweichanweisung geben kann, muß Tanja M. ihren Nochehemann dazu bewegen, die nötigen Aktionen durchzuführen. Der Zonemaster ermittelt, das Steffen M., um sich vom Energiestrom zu lösen, mehrfach einem hohen Schalldruck ausgesetzt werden muß. Frau Tanja M. schaffte es, ihren Ehemann zu den erforderlichen Ausweichhandlungen zu bewegen: Sie überredete ihn zum Besuch einer Flugschau, beschaffte Karten für eine Dragster-Rennen, besuchte mit ihm mehrmals eine Diskothek und richtete eine Überraschungsparty mit lauter Musik im eigenen Hause aus. Gleichzeitig bemüht Sie sich weiter um ihren Ehemann.

Am 12. November eröffnet Steffen M. der ungläubigen Tanja, seine Affäre mit der Kollegin sei ein Fehler gewesen, ob er ihr Verzeihen könne und es noch einmal versuchen wolle.

Obwohl Tanja M. das IFXEF sofort benachrichtigt, entschließt sich der Zonemaster den Energiestrom noch einige Tage umzulenken. Am 18. November jedoch wird die Anstrengung zu groß und der Zonemaster muß aufgeben.

Tanja M. schreibt dem IFXEF: "Noch Mitte Anfang Oktober hatte mein Mann erklärt, er fände meine Bemühungen zwar nett, es sei aber sowieso zu spät, er werde nicht von seinem Scheidungswunsch abrücken. Er überlegte bereits, einen Anwalt einzuschalten."

Tanja M. spendet dem IFXEF 450,- DM

Das IFXEF hat später ermittelt, das der Energiestrom eine Affinität zu bestimmten Gehirnregionen des Ehemannes hatte, die Nahe dem Hörzentrum liegen. Durch die Aktivierung des Hörzentrums durch den Schall wurde die Anhaftung des Energiestroms an die Hirnregien gelöst und dadurch die Erkenntnislage des Mannes verändert. Er konnte sein Verhältnis mit der Arbeitskollegin unvoreingenommen als Fehler erkennen und die Gemeinsamkeiten mit seiner Ehefrau traten in den Vordergrund. Die Bemühungen von Frau Tanja M. konnten greifen.
Diese Zusammenhänge waren dem Zonemaster allerdings zum Zeitpunkt seiner Ausweichanweisung nicht bekannt. Er hatte die Ausweichanweisung intiutiv ausgearbeitet.

 

Fall 2:

Der 38 jährige Arbeiter Axel K. wird zum 31. März 1997 entlassen. Trotz über 20 Bewerbungen und guter Qualifikationen gelingt es ihm nicht, eine neue Stelle zu finden.

Am 6. Juni wendet er sich an das IFXEF mit der bitte seine Energiestromlage zu überprüfen. Der Zonemaster des IFXF erkennt einen negativen Energiestrom und kann ihn vom 18. Juni bis zum 14. Juli umlenken.

Als Ausweichanweisung gibt er an, Axel K. möge ein Spanischkurs an der Volkshochschule besuchen und bevorzugt ein bestimmtes Mineralwasser trinken. Obwohl skeptisch, schreibt sich Axel F. ein und steigt sofort in einen schon laufenden Kurs ein. Um mitzukommen, arbeitet er anhand eines Buches die Grundkenntnisse nach. Er trinkt jeden Tag 2 Flachen des empfohlenen Mineralwassers.
Am 13. Juli wurde Axel K. auf sein 28. Bewerbung hin in einer neuen Firma eingestellt. Seine neue Stelle hat nichts mit Spanien oder spanischer Sprache zu tun.

Er spendet dem IFXEF 380,- DM

Das IFXEF kann nie ermitteln, wieso die Ausweichempfehlung gewirkt hat.

 

 

Fall 3:

Der 27 jährige Christoph K. leidet darunter, daß er alleine ist. Trotz eifriger Bemühungen eine Lebenspartnerin zu finden, ist er seit 5 Jahren alleinstehend. Er schaltet bereits Kontaktanzeigen, antwortete auch auf Anzeigen und trifft sich mit Frauen. Er besuchte auch regelmäßig Discotheken und Tanzveranstalltungen. Alles jedoch ohne Erfolg.

Am 24. Februar 96 schreibt er dem IFXEF (das damals erstmals die Dienste seines Zonemasters auf dessen Wunsch öffentlich angeboten hatte) mit der Bitte, seine Energiestromlage zu überprüfen.

Der Zonemaster stellt einen negativen Energiestrom fest und kann ihn vom 28. Februar bis zum 17. April umlenken. Als Ausweichanweisung gibt der Zonemaster an, Christoph K. möge in Zukunft keine weißen Socken tragen, seinen Oberlippenbart abrasieren und nicht mehr mit dem eigenen Wagen zur Diskothek fahren.

Am 13. April 1996 wird Christoph K. während des Besuches einer Diskothek von einer Frau angesprochen. Als die Beziehung zu dieser Frau enger wird, spendet Christoph K. dem IFXEF am 16. Mai 400,- DM

Im Dezember 1996 heiratet Christoph K. die Frau und spendet dem IFXEF weitere 400,- DM

Das IFXEF kann nie ermitteln, wieso die Ausweichempfehlung gewirkt hat. Interessanterweise war dem Zonemaster nicht bekannt, das Christoph K. weiße Socken zu tragen pflegte, er hatte diesen Umstand nie in seinen Schreiben erwähnt.